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Holzausformung und Holzverkauf – Zertifikatslehrgang

Termin:

17.06-28.06.2024

Max. 15 Teilnehmer

Zielsetzung: Der Holzverkauf stellt eines der Kernkompetenzfelder in der Forstwirtschaft dar. Durch marktgerechtes und richtiges Holzausformen wird die Wertschöpfung optimiert und mit der Qualitätssicherung werden solide Geschäftspartnerschaften aufgebaut.




Für allgemeine Fragen

T +43-4243-2245
fastossiach@bfw.gv.at

Lehrinhalte

  • Ausformung und Sortierung von Nadel- und Laubhölzern
  • Holzfehler und Qualitätskriterien
  • Holzmessgeräte, Aufschreibungsarten und Eingabegeräte
  • Rahmenbedingungen und Holzhandelsusancen
  • elektronische Werksabmaß, Wald- und Gewichtsabmaß
  • Argumentations- und Verhandlungstechnik

Zielgruppe

Waldbesitzer, WWG-Bauern, Forstarbeiter, Sägewerker, Holzhändler, Holzeinkäufer. Dieser Kurs wird auch als Ausbildungsmodul zum Forstfacharbeiter anerkannt.

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach

Ossiach 21, 9570 Ossiach

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender der FAST buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43)-04243-2245-0 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag Modul 1: gefördert* € 385,- (nicht gefördert € 990,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2022 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.