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Waldbau und Forstschutz für Praktiker – Lehrgang für Waldbau

Termine:

19.02.-23.02.2024

Max. 16 Teilnehmer

Zielsetzung: Der Waldbau hat die Aufgabe, die vorhandenen Wälder zu pflegen und zu verjüngen und neue Waldbestände zu begründen. Unter Forstschutz werden in der Forstwirtschaft Maßnahmen zum Schutz von Wäldern und Baumbeständen vor Schäden jeglicher Art verstanden.




Für allgemeine Fragen

T +43-4243-2245
fastossiach@bfw.gv.at

Lehrinhalte

  • Ökosystem Wald, Standortkunde, Aufbau, Leben und Ernährung der Pflanze, Waldbau
  • abiotische Schäden, biotische Schäden, direkte und indirekte Schäden durch den Menschen

Zielgruppen

Waldbauern, zukünftige Forstfacharbeiter, Interessierte, Waldpädagogen (Modul D). Dieser Kurs wird auch als Ausbildungsmodul zum Forstfacharbeiter anerkannt.

Das Seminar ist auch Teil des Modul D - Waldpädagogik.

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach

Ossiach 21, 9570 Ossiach

Mitzubringen

Schreibzeug, Wetterfeste Kleidung

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender der FAST buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43)-04243-2245-0 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag: gefördert* € 220,- (nicht gefördert € 440,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2022 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.