Bezahlung und Stornierung
Die aktuellen Kursgebühren sind dem Kurskalender zu entnehmen. Die Kursbeiträge sind im Laufe des Kurses im Sekretariat zu bezahlen. Neben Barzahlung gibt es auch die Möglichkeit mit Bankomatkarte zu bezahlen. Von Gästen akzeptieren wir auch Visa und Mastercard.
Bei Einzelpersonen kann die Kursanmeldung bis 3 Wochen vor Kursbeginn ohne Angaben von Gründen storniert werden, bei Buchungen von Firmen und Vereinen beträgt die Stornofrist 5 Wochen. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen zum Kurs ohne Abmeldung behält sich die Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach die Einhebung einer Stornogebühr von 50 % des nicht geförderten Gesamtbetrages vor.
Für Feriengäste gelten die gleichen Stornobedingungen wie bei Feratel. Diese sind:
Kostenloses Storno bis 14 Tage vor Anreise, danach werden 20% des Gesamtaufentaltes fällig. Bei Nicht-/Spätanreise 90% der entfallenen Nächte.
Keine Anzahlung an den Betrieb notwendig.
Nächtigung und Verpflegung
Verpflegs- und Unterkunftskosten werden nach Aufwand verrechnet. Die einzelnen Leistungen können Sie für die Dauer des Kurses auswählen.
Tarife für Kursteilnehmer:innen 2024 pro Tag und Person:
Nächtigung im Doppelzimmer | EUR 32,70 |
Nächtigung im Einzelzimmer | EUR 47,70 |
Ortstaxe ab 1.1.-30.06.2024 | EUR 2,70* |
Ortstaxe von 1.7.-31.8.2024 | EUR 2,70* |
Ortstaxe ab 1.9.-31.12.2024 | EUR 2,70* |
Frühstück | EUR 8,60 |
Mittagessen / Jause | EUR 15,90 |
Mittagessen Tagesseminar inkl. Seminarverpflegung | EUR 18,00 |
Abendessen | EUR 11,50 |
Vollpension im DZ pro Tag (exkl. Ortstaxe) | EUR 68,70 |
Teilnahme-Bescheinigung
Bei Anwesenheit von mindestens 80 % der Kursdauer erhalten Sie von der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch des Kurses.
Sicherheit im Rahmen der Aus- und Weiterbildung
Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist während des Kurses, die für die Tätigkeit vorgesehene Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche Anweisungen und Sicherheitsvorschriften der Trainerin/des Trainers zu befolgen. Die Trainerin/der Trainer bzw. die FAST-Leitung behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen Anweisungen verstoßen oder die Sicherheitsvorschriften ignorieren, von der weiteren Teilnahme mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Ein solcher Ausschluss erfolgt im Ermessen der Trainerin/des Trainers und kann ohne Rückerstattung von Gebühren oder sonstigen Kosten erfolgen.
Die Kurse der FAST stellen hohe körperliche und/oder geistige Anforderungen an den/die Teilnehmer/in. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt durch seine/ihre Anmeldung ausdrücklich, dass er/sie über die jeweiligen körperlichen und geistigen Anforderungen des gewählten Kurses umfassend informiert wurde und sich in einwandfreier körperlicher und/oder geistiger Verfassung und bester Gesundheit befindet. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt hiermit, dass die Teilnahme an den Kursen eigenverantwortlich vorgenommen und im Falle einer relevanten Änderung des körperlichen/geistigen/gesundheitlichen Zustandes von einer Teilnahme selbstständig abgesehen wird. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und die FAST übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die dem Teilnehmer/der Teilnehmerin oder Dritten durch die Teilnahme an dem Kurs entstehen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verzichtet ausdrücklich auf die Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der FAST oder Lehrbeauftragten der FAST betreffend Schäden an Personen oder Gegenständen, die dem Teilnehmer /der Teilnehmerin oder Dritten im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Kurs entstehen.
Bildungsförderung der einzelnen Bundesländer
Innerhalb Österreichs gibt es verschiedene Möglichkeiten der Bildungsförderung. Je nach Bundesland ist diese Förderung unterschiedlich in Höhe, Teilnehmervoraussetzungen und Ansprüchen an den Bildungsweg.
Bitte diese Voraussetzungen direkt mit den Stellen der einzelnen Länder abklären. Am Besten bereits vor Kursveranstaltungsbeginn!
Teilnehmer:innenförderung
Förderung beantragt der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin
Bei allen nicht veranstaltergeförderten Kursen liegt es im Interesse des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin, sich über die Fördermöglichkeiten bei den zuständigen Förderstellen zu informieren und rechtzeitig die Förderung zu beantragen. Als Vorraussetzung für die Förderung ist Anwesenheit von mindestens 80 % der Unterrichtsstunden erforderlich, für den erfolgreichen Kursbesuch erhalten sie eine Kursbescheinigung der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach.
Die jeweiligen Landesförderdienststellen entscheiden über die Bewilligung von Förderungen. Seitens der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:
- Kursanmeldung bei der FAST Ossiach durchführen
- Förderansuchen bestehend aus Förderantrag mit Beschreibung des Vorhabens und Verpflichtungserklärung downloaden, ausfüllen und an zuständige Förderstelle übermitteln.
- Kurs besuchen
- Teilnahmebestätigung und Rechnung an zuständige Förderstelle senden.
Veranstalterförderung – Förderung nach VOLE 2014 – 2020
Förderung beantragt der Weiterbildungsträger
Dort wo die Möglichkeit besteht, hat die Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach die veranstalterseitige Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragt. In der Kursgebühr ist die Förderung nach den geltenden Richtlinien des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums bereits berücksichtigt. Eine teilnehmerbezogene Förderung nach VOLE 2014 – 2020 (Doppelförderung) ist dann nicht möglich. Die entsprechenden Veranstaltungen sind als solche eindeutig gekennzeichnet („veranstaltergefördert“).
Als Voraussetzung für die Förderung ist Anwesenheit von mindestens 80% der Unterrichtsstunden erforderlich, für den erfolgreichen Kursbesuch erhalten sie eine Kursbescheinigung der Forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach.
Die Forstliche Ausbildungsstätten Traunkirchen und Ossiach sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus anerkannter Bildungsträger und befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen.
Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter:innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen. Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Betriebsnummer (umgangssprachlich AMA Nummer).
Sofern Teilnehmer:innen keine eigene Betriebsnummer haben (z.B. künftige Hofübernehmer:innen, mitarbeitende Familienangehörige, in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen) ist die Betriebsnummer jenes Betriebes anzugeben, auf dem die Teilnehmerin/der Teilnehmer angemeldet ist bzw. eine Übernahme geplant ist. Eine entsprechende Bestätigung durch die Betriebsinhaberin/den Betriebsinhaber ist beizulegen – dazu stellen wir dieses Formular im pdf-Format zur Verfügung.
Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des BMLRT ausgesprochen wurden.
Hausordnung
Hier finden sie unsere aktuelle Hausordnung
Vorgehensweise bei der Beantragung um Zuteilung einer LFBIS-Betriebsnummer
Da viele Kleinwaldbesitzer:innen zwar die Möglichkeit der Zuteilung einer LFBIS-Betriebsnummer haben, diese aber bisher weder benötigt noch beantragt haben, an dieser Stelle ein Hinweis, wie eine LFBIS-Betriebsnummer beantragt werden kann:
Die LFBIS-Betriebsnummer wird durch die Statisitk Austria im Zuge des LFBIS (=Land- und forstwirtschaftliches Betriebs-Informations-System) des Landwirtschaftsministeriums erstellt.
Für die Beantragung der LFBIS-Betriebsnummer einer bestimmten (Betriebs)- Einheit sind folgende Daten bekanntzugeben:
Name Eigentümer:in
Name Betriebsleiter:in
Anschrift Eigentümer:in
Katastralgemeinde, in der sich die Waldfläche befindet
Einlagezahl und Katasternummer(n)
Zu beantragen ist die Betriebsnummer bei:
BUNDESANSTALT STATISTIK ÖSTERREICH
Direktion Raumwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Guglgasse 13
1110 Wien
Tel.: +43 (1) 711 28-7034
E-Mail: LFR@statistik.gv.at
Unterstützung bei Abfrage oder Beantragung ihrer Betriebsnummer erhalten sie auch bei ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer.
Weitere Infos zur „Ländlichen Entwicklung“ auf den Seiten des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Skripten Urheberrechtschutz
Das Nutzungs-, Bearbeitungs-, Veränderungs- und Verbreitungsrecht der ausgegebenen Skripten und Veranstaltungsunterlagen steht ausschließlich dem jeweiligen Vortragenden zu.
Die Teilnahme an Veranstaltungen berechtigt nicht zur Weitergabe der Unterrichtsinhalte an Dritte!
Datenschutz
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten für die Kundenkontopflege mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Lehrgangsbelegung, Telefonnummer und E-Mail gespeichert werden. Zweck dieser Datenverarbeitung ist die Teilnehmerin/den Teilnehmer mit aktuellen Informationen über die Veranstaltungen von der Forstlichen Ausbildungsstätte des BFW per Post oder per E-Mail zu versorgen. Die E-Mail-Adresse wird in den Verteiler zum Versand des kostenlosen Newsletters aufgenommen. Der Newsletter kann vom Teilnehmer/der Teilnehmerin jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail wieder abbestellt werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich auch damit einverstanden, dass sämtliche Fotos und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung aufgenommen werden ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung von der FAST Ossiach im Internet, in sozialen Netzwerken, in Drucksorten und zukünftigen Medien veröffentlicht werden dürfen. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergeben oder Dritten für kommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt. Bei Widerspruch ist bei Bild- und Videoaufzeichnungen darauf hinzuweisen. Für den Fall, dass Sie dritte Personen zu dieser Veranstaltung anmelden, erklären Sie hiermit ausdrücklich, dass Sie bevollmächtigt sind, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende widerrufliche Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung und zum E-Mail-Empfang abzugeben.
Kontaktdaten: Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach des BFW, 9570 Ossiach 21, 04243/2245-0, fastossiach@bfw.gv.at