Skip to content
CLICK TO ENTER

Forstfacharbeiterkurs – Fachlehrgang Forstwirtschaft

Termin:

21.10.-29.10.2024

Max. 20 Teilnehmer

Mit der Forstfacharbeiterprüfung zur Hofübernahmeförderung und Niederlassungsprämie!
Als ausreichende Qualifikation ist eine geeignete Facharbeiterprüfung in einem Fachgebiet nachzuweisen. Wie in den Vorjahren bietet die Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach des BFW daher wiederum den Berufsbildungskurs
mit Prüfung an. Nützen Sie diesen Bildungsweg zur beruflichen Qualifikation.




Kursbetrieb

Ing. Daniel Jonach

T +43-4243-2245-222
daniel.jonach@bfw.gv.at

sechswöchiger Kurs mit Prüfung

Lehrinhalte

  • Grundlagen Waldbau und Forstschutz
  • Fäll- und Astungstechnik im Stark- und Schwachholz
  • Forstliche Arbeitsverfahren und Arbeitsplanung, Organisationsarbeiten, Erste Hilfe
  • Forstlicher Straßenbau
  • MS-Handhabung, Wartung, Unfallverhütung, persönliche Schutzausrüstung
  • Holzmesskunde und forstliche BWL
  • Maschinelle Holzbringung mit Traktor, Schlepper, Seilkran, Langstreckenseilanlage und Woodliner, Laufwagensysteme, Betriebsordnung
  • Forstliche Hilfstafeln

Prüfung

zur Prüfungszulassung zum Forstfacharbeiter sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Kurzer Lebenslauf
  2. Arbeitsbestätigung über eine mindestens dreijährige Tätigkeit in der Forstwirtschaft - Mindestalter 20 Jahre
  3. Kursbescheinigungen über etwaige bereits besuchte Kurse
  4. Bestätigung über die Berufsausbildung

Infoblatt Prüfungsunterlagen

Zielgruppe

Forstarbeiter, Bäuerliche Waldbesitzer, Waldbauern, Interessierte.

Anmeldung

Sie können den Kurs direkt im Kurskalender der FAST buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 04243-2245-0 zur Verfügung.

Mitzubringen

Gesetzliche Schutzausrüstung Motorsäge Wetterfeste Kleidung

Kosten

Kursbeitrag inkl. sämtlicher Skripten und Unterlagen:

gefördert* € 1 045,-
nicht gefördert € 2 090,-

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2022 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.