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Forstschutzorgankurs – Lehrgang für Forstwirtschaft

Termin:

04.11.-08.11.2024

Max. 16 Teilnehmer

Immer mehr Menschen suchen Erholung im Wald, der in der Regel nicht der eigene ist. Leider setzen sich immer wieder einige Waldbesucher bewusst über die Grenzen des freien Betretungsrechts hinweg. Als Grundbesitzer oder Waldbewirtschafter können Sie es mit einem aufklärenden Gespräch versuchen, sonst bleiben Ihnen im Normalfall wenige Möglichkeiten, verbotene Handlungen effizient zu unterbinden.

Ganz anders schaut es natürlich aus, wenn Ihr Wald durch ein beeidetes Forstschutzorgan überwacht und geschützt wird. Beeidete Forstschutzorgane sind Organe der öffentlichen Aufsicht und können Ihr Recht daher umfassend sichern – nötigenfalls auch mittels Ausweisung von Personen aus dem Wald, Anzeigeerstattung, Festnahme und Beschlagnahme oder einer einfachen Organstrafverfügung und Sie sind dabei auch gegen Angriffe strafrechtlich geschützt.

Klingt gut?! Das könnten Sie selbst sein: Mit diesem Kurs erlangen Sie die Voraussetzungen für Ihre Bestellung als beeidetes Forstschutzorgan.




Für allgemeine Fragen

T +43-4243-2245
fastossiach@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Folgende Teilbereiche werden vermittelt:

  • Forstwirtschaftliche Grundlagen
  • Forst-, Naturschutz- und Jagdrecht
  • Waffenrecht und Waffengebrauch
  • Gesprächsführung und Vorgehensweisen bei Amtshandlungen (intensives Training)
  • Abschlussprüfung

Zielgruppe

Waldbesitzer, Forstpersonal, Interessierte.

Teilnahmevoraussetzungen

Forstfachliche Ausbildung.

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender der FAST Ossiach buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 04243-2245-0 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag pro Woche: gefördert* € 187,- (nicht gefördert € 374,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2022 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.