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Motorsägengrundkurs – Modul 1 – Zertifikatslehrgang Motorsägenführer*in

Termine:

08.01.-12.01.2024

15.01.-19.01.2024

22.01.-26.01.2024

30.09.-04.10.2024

07.10.-11.10.2024

Termin für Frauen:

Max. 16 Teilnehmer

Zielsetzung: Die Motorsäge gehört zu den wichtigsten Arbeitsgeräten in der Forstwirtschaft. Im Kurs werden alle Grundkenntnisse zur sicheren und effizienten Nutzung der Motorsäge erläutert.




Für allgemeine Fragen

T +43-4243-2245
fastossiach@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Schwerpunkte des Grundkurses sind:

  • sichere Handhabung der Motorsäge
  • Fäll-, Schneide- und Astungstechnik
  • Wartung und Instandsetzung
  • Schutz- und Sicherheitsausrüstung sowie die Unfallverhütung.

Das Hauptaugenmerk wird auf die praktischen Übungen im Schwach- und Starkholz gelegt.

Zielgruppe

Waldbesitzer und an der Waldarbeit Interessierte. Dieser Kurs ist Bestandteil der Vorbereitung zur Facharbeiterprüfung (FAST Ossiach und FAST Traunkirchen).

Teilnahmevoraussetzungen

Allgemeine geistige und körperliche Gesundheit.

Mitzubringen

Gesetzliche Schutzausrüstung
Handwerkzeug
Motorsäge

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach

Ossiach 21, 9570 Ossiach

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender der FAST buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 04243-2245-0 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag pro Woche: gefördert* € 209,- (nicht gefördert € 660,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2022 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.