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Motorsägengrundkurs – Modul 1

Termine:

13.01.-17.01.2025

20.01.-24.01.2025

06.10.-10.10.2025

13.10.-17.10.2025

Max. 16 Teilnehmer:innen

Zielsetzung: Die Motorsäge gehört zu den wichtigsten Arbeitsgeräten in der Forstwirtschaft. Im Kurs werden alle Grundkenntnisse zur sicheren und effizienten Nutzung der Motorsäge erläutert.




Für allgemeine Fragen

T +43-4243-2245
fastossiach@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Schwerpunkte des Grundkurses sind:

  • sichere Handhabung der Motorsäge
  • Fäll-, Schneide- und Astungstechnik
  • Wartung und Instandsetzung
  • Schutz- und Sicherheitsausrüstung sowie die Unfallverhütung.

Das Hauptaugenmerk wird auf die praktischen Übungen im Schwach- und Starkholz gelegt.

Zielgruppe

Waldbesitzer:innen und an der Waldarbeit Interessierte. Dieser Kurs ist Bestandteil der Vorbereitung zur Ausbildung als Forstfacharbeiter:in.

Teilnahmevoraussetzungen

Allgemeine geistige und körperliche Gesundheit.

Mitzubringen

persönliche Schutzausrüstung, Handwerkzeug, Motorsäge

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach

Ossiach 21, 9570 Ossiach

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kursterminkalender der FAST buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43) 04243-2245 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag pro Woche: gefördert* € 231,- (nicht gefördert € 660,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2023-2027 für die Maßnahme „Wissenstransfer für forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.