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Motorsägenaufbaukurs – Modul 2 – Zertifikatslehrgang Motorsägenführer*in

Termin:

14.10.-18.10.2024

Max. 16 Teilnehmer

Zielsetzung: Die Arbeit mit der Motorsäge erfordert hohes fachliches Können. Spezialfälle, wie verspannte Hölzer oder Bäume mit einseitiger Kronenausbildung, benötigen eine spezielle, methodisch richtige Arbeitstechnik.




Für allgemeine Fragen

T +43-4243-2245
fastossiach@bfw.gv.at

Lehrinhalte

Schwerpunkte des Aufbaukurses sind:

  • Fäll- und Astungstechnik im Schwach- und Starkholz
  • Fällung von Sonderfällen, Aufarbeitung von Schadholz
  • Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Ergonomie
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsauftrag und Unterweisung

Zielgruppe

Bäuerliche Waldbesitzer Forstarbeiter Forstpersonal Interessierte Waldbesitzer allgemein

Teilnahmevoraussetzungen

Positive Absolvierung des Motorsägengrundkurses – Modul 1 – Zertifikatslehrgang Motors.genführer/in.
Bitte bringen Sie Ihre eigene Motorsäge mit!

Veranstaltungsort

Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach

Ossiach 21, 9570 Ossiach

Anmeldung

Sie können freie Termine direkt hier im Kurskalender der FAST Ossiach buchen. Bei Fragen stehen wir auch unter (+43)-04243-2245-0 zur Verfügung.

Kosten

Kursbeitrag pro Woche: gefördert* € 231,- (nicht gefördert € 660,- )

Die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen des BFW sind beim Bundesministerium für Landwirtschaft Regionen und Tourismus anerkannte Bildungsträger und befugt im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2022 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge. Die gesamte Förderungsabwicklung erfolgt über die Forstlichen Ausbildungsstätten Ossiach und Traunkirchen. Als förderbarer Personenkreis für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelten Bewirtschafter/innen land- und/oder forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land und/oder Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/innen.

Als Nachweis für die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit gilt die LFBIS-Nummer. Die Haftung für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer. Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise da zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Bildungsprogramms noch keine Bewilligungen seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft Regionen und Tourismus ausgesprochen wurden.